Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die vorliegenden Liefer- und
Verkaufsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Angebotes
bzw. Geschäftsabschlusses zwischen Fa. Rotter Bewässerungsanlagen und dem
Kunden (im folgenden “Käufer” oder “Besteller” genannt). Sie gelten für den
gesamten
Geschäftsverkehr auch insoweit, als bei einem
Einzel- oder Teilauftrag im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung auf
sie nicht besonders Bezug genommen wird. Alle Angebote
bzw. Geschäftsabschlüsse richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen,
die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Ware vom Besteller
anerkannt werden. Dies gilt auch, wenn wir anderslautenden Bedingungen des
Bestellers nicht widersprechen. Einkaufsbedingungen oder sonstige allgemeine
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden für das jeweilige Rechtsgeschäft
hiermit ausgeschlossen.
2. Lieferbedingungen
Vereinbarte Liefertermine
sind nicht verbindlich. Sie gelten jedenfalls als eingehalten, wenn vor ihrem
Ablauf die Gefahr auf den Käufer übergegangen ist. Dies setzt voraus, dass
uns alle notwendigen, vom Käufer zu beschaffenden Informationen rechtzeitig
zugegangen sind. Die Gefahr geht mit der Übergabe der bestellten Ware an die
den Transport durchführende Person oder Einrichtung auf den Besteller über.
Dies gilt auch bei Verwendung unserer Transportmittel. Verzögert sich die
Übergabe oder die Versendung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, so
geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft der Ware an auf den Besteller
über. Eine Transportversicherung kann abgeschlossen werden. Die Transportkosten
gehen zu Lasten des Käufers. Eine eventuelle Übernahme der Transportkosten
hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
Teillieferungen sind zulässig.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich
netto ab Lager Wien. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Nachnahmegebühren,
Transportkosten, Transportversicherung, etc. gehen zu Lasten des Käufers.
Irrtum, Druckfehler oder Preisänderungen sind vorbehalten. Zahlungen sind
sofort ohne Abzug fällig. Unbeschadet anderslautender Bestimmungen des Bestellers,
werden Zahlungen auf die jeweils ältesten Forderungen verrechnet. Wechsel
und Schecks werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und für
uns spesen- und kostenfrei angenommen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber
und nicht an Erfüllungs Statt angenommen. Bei Überschreitung eines vereinbarten
Zahlungstermins werden, ohne dass es einer Mahnung bedarf, 1,5% Verzugszinsen
pro Monat oder Verzugszinsen in der Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz
der Österreichischen Nationalbank zuzüglich Umsatzsteuer, unter Vorbehalt
der Geltendmachung eines höheren Schadens, fällig. Außerdem ist der Besteller
in jedem Fall verpflichtet, die Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Sollten
die von uns zu entrichtenden Bankzinsen höher sein, gelten diese als vereinbart.
Der Besteller ist nicht berechtigt, eine Aufrechnung gegen bestehende oder
behauptete Gegenforderungen vorzunehmen, bzw. Zahlungen, aus welchem Grund
auch immer, insbesondere wegen behaupteter Garantie- oder Gewährleistungsansprüche
oder wegen nicht vollständiger Lieferung, zurückzuhalten. Alle unsere Forderungen
werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden
oder uns nach dem Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den
Vermögensverhältnissen bekannt wird. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
auszuführen. Sind Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach einer angemessenen
Nachfrist nicht erbracht, können wir vom Vertrag zurücktreten.
4. Gewährleistung
Wir gewährleisten, dass unsere
Lieferungen nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
gehört, behaftet sind. Für mangelhafte Lieferungen oder Leistungen beschränkt
sich unsere Gewährleistungsverpflichtung nach unserer Wahl auf Verbesserung
oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Soweit
wir einen gerügten Mangel anerkennen, übernehmen wir die zum Zweck der Nachbesserung
anfallenden Arbeits- und Materialkosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung
sowie die mit einer Ersatzlieferung erbundenen Nebenkosten, insbesondere die
Transportkosten, gehen zu Lasten des Käufers. Jede Gewährleistungsverpflichtung
erlischt, wenn Defekte durch unsachgemäße Handhabung, normalen Verschleiß
oder durch von uns nicht genehmigte Eingriffe, wie Nachbesserungs- oder sonstige
Arbeiten herbeigeführt wurden. Kann der Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzteillieferung
nicht behoben werden, so kann der Besteller eine angemessene Herabsetzung
des Kaufpreises verlangen. Kommt eine Vereinbarung über die Höhe der Herabsetzung
nicht zustande, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Alle weitergehenden
oder anderen als in diesen Bedingungen vorgesehenen Ansprüche des Käufers,
gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Produkte,
sowie die aus ihrer Be- oder Verarbeitung entstehenden Sachen, verbleiben
bis zur Erfüllung aller uns jetzt oder künftig gegen den Besteller zustehenden
Ansprüche in unserem Eigentum (Vorbehaltsprodukte). Wir sind berechtigt, den
sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn über das Vermögen des Auftraggebers
ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Vermögen abgelehnt
wird oder Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit
bestehen. In diesem Fall sind die gelieferten Produkte zurückzustellen und
ist der Auftraggeber verpflichtet, für die eingetretene Wertminderung sowie
für Aufwendungen bereits erbrachter Leistungen und sonstiger Schäden Ersatz
zu leisten. Wir können eine Stornogebühr von 20% des Kaufpreises verlangen.
6. Haftung
FA. ROTTER BEWÄSSERUNGSANLAGEN
haftet nur für Schäden, die durch ihre grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verschuldet
wurden und zwar nur bis zur Höhe des vereinnahmten Entgeltes jenes Produktes,
das den Schaden verursacht hat. Ansprüche, die darüber hinaus gehen, insbesondere
alle weiteren Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Der Ersatz von
Schäden für entgangenen Gewinn sowie von mittelbaren und/oder Folgeschäden
ist in jedem Fall ausgeschlossen. Ein durch grobe Fahrlässigkeit verursachter
Schaden wird nur bis zur Höhe des Betrages ersetzt, der uns zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller uns bekannten oder schuldhaft
unbekannten Umstände vorausschaubar war.
7. Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen
Ist eine Bestimmung dieser
Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige Bestimmung ersetzt, die
dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sollten
einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird dadurch
die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.
8. Abtretbarkeit
von Ansprüchen
Rechte und Pflichten aus diesem
Vertrag können vom Kunden nur im schriftlichen Einvernehmen mit Fa. Rotter
Bewässerungsanlagen an Dritte abgetreten werden.
9. Gerichtsstand
- Sonstiges
Für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertrag gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich
zuständigen Gerichtes in Wien als vereinbart.
VE nur zur Information
Preise zuzügl. 20% Ust.